
Förderung des Ehrenamts in der Integrationsarbeit
Förderung des Ehrenamts in der Integrationsarbeit
im Kontext von Präventionsmaßnahmen
Mit der finanziellen Zuwendung des Landes NRW werden Maßnahmen gefördert, die das ehrenamtliche Engagement bei der Integration von Geflüchteten und neuzugewanderten Menschen in den Kommunen unterstützen.
Förderzweck
Im Mittelpunkt der Förderung steht die Stärkung der Menschen gegen menschenfeindliche und extremistische Einflüsse. Ziel ist es, Schutzfaktoren zu fördern und Widerstandsfähigkeit (Resilienz) zu entwickeln, um sich selbstbewusst und kritisch gegenüber extremistischen Gruppierungen und Ideologien abzugrenzen.
Ein wichtiger Schlüssel dabei ist das Empowerment:
Menschen mit Einwanderungsgeschichte oder Fluchterfahrung sollen in ihrer Selbstbestimmung, Teilhabe und Eigenverantwortung gestärkt werden – damit sie ihr Leben aktiv mitgestalten und sich als wertvollen Teil unserer vielfältigen Gesellschaft erleben.
Förderfähige Maßnahmen:
- Betrieb von Bildungs- und Begegnungsstätten für Geflüchtete und Neuzugewanderte
- Maßnahmen zum Zusammenkommen, zur Orientierung und Begleitung
- Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung
- Maßnahmen zur Förderung von Demokratiebildung
- Maßnahmen zur Qualifizierung ehrenamtlich Tätiger
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Organisationen, in denen sich Ehrenamtliche für Geflüchtete und Neuzugewanderte freiwillig engagieren, zum Beispiel:
Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Religionsgemeinschaften, Flüchtlingsinitiativen, Willkommensinitiativen, Migrantenorganisationen, Neue Deutsche Organisationen sowie Sport- und Kulturvereine
Die Richtlinie der Kommunalen Integrationszentren als rechtliche Grundlage finden Sie hier.
Die Rahmenbedingungen Ehrenamt im Kontext Prävention finden Sie hier.
