
Änderungsverfahren Landschaftsplan Dahlem
Die Landschaftspläne “Dahlem“ und “Dahlem-West“ sind seit dem 01.08.2003 rechtskräftig. Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat in seiner Sitzung am 25.03.2009 jeweils den Beschluss über die Durchführung der 1. Änderung der vorgenannten Landschaftspläne gefasst. In seiner Sitzung am 10.04.2019 hat der Kreistag des Kreises Euskirchen einen erweiterten Beschluss zur Überarbeitung der vorgenannten Landschaftspläne gefasst sowie die Zusammenführung der Landschaftspläne “Dahlem“ und “Dahlem-West“ zu einem Landschaftsplan unter dem Namen “Dahlem“ beschlossen. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen hat in 2024 einen Entwurf erarbeitet, mit dem ein zukunftsweisendes Konzept mit Entwicklungszielen, Schutzgebietsfestsetzungen und Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft vorliegt. Dieser Entwurf hat in der Zeit vom 01. August 2024 bis zum 16. September 2024 offengelegen. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 18 Landesnaturschutzgesetz NRW ist von der Bezirksregierung Köln festgestellt worden, dass aus formellen Gründen eine erneute Offenlage durchzuführen ist.
Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat am 17.12.2025 den Entwurf des Landschaftsplans „Dahlem“ in der 2. Änderungsfassung mit rechtlichen Anpassungen als Planungsgrundlage für die erneute öffentliche Auslegung nach § 17 Landesnaturschutzgesetz NRW beschlossen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 Landesnaturschutzgesetz NRW erfolgt gleichzeitig die Beteiligung zur strategischen Umweltprüfung (SUP).
Das Plangebiet umfasst das Gemeindegebiet Dahlem. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts.
Der Entwurf besteht aus
- einem Textteil
- der Entwicklungskarte
- den Festsetzungskarten
- den Zusatzkarten zur Festsetzungskarte
- dem Umweltbericht (SUP).
Der Entwurf kann im Auslegungszeitraum ebenfalls
- bei der Unteren Naturschutzbehörde im Kreishaus, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen im Raum A210 während der Dienstzeiten montags bis donnerstags von 8.30 bis 15.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr,
im Rathaus der Gemeinde Dahlem, Hauptstraße 23, 53949 Dahlem in Zimmer Nr. 47 während der Dienstzeiten montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr,
- im Portal „Beteiligung NRW“ (www.beteiligung.nrw.de)
eingesehen werden.
Sie können in der Zeit vom 26. Januar 2026 bis zum 06. März 2026 (einschließlich) Bedenken und Anregungen vorbringen. Hierfür steht Ihnen hier ein Rückmeldeformular auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/kreis-euskirchen/startseite) zur Verfügung. Sie können Ihre schriftlichen Anregungen auch postalisch oder zur Niederschrift beim Kreis Euskirchen, Untere Naturschutzbehörde, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen vorbringen.
Außerdem besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme per Email an lp-euskirchen@kreis-euskirchen.de.