Wahlberechtigte Kreiswahl: 162.382 (Stichtag: 03.08.2025)
Kandidatinnen und Kandidaten:
Wahl des Landrats / der Landrätin:
Markus Ramers (SPD)
Sabine Preiser-Marian (CDU/FDP)
Hauptwahl am 14.09.2025: Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Wahl der Bürgermeister / der Bürgermeisterinnen 11 Kommunen des Kreises
Bad Münstereifel: Guido Waters (CDU), Sebastian Glatzel (SPD), Gerd Lingscheid-Henseler (AfD)
Blankenheim: Jennifer Meuren (Einzelbewerberin)
Dahlem: Jan Lembach (CDU), Iris Guder (SPD)
Euskirchen: Sacha Reichelt (CDU), Michael Höllmann (SPD), Arne Spitz (FDP), Yannic Groell (Die Linke)
Hellenthal: Martin Berners (CDU), Ramona Hörnchen (SPD, FDP, UWV, GRÜNE)
Kall: Emmanuel Kunz (SPD, FDP, GRÜNE), Frank Vellen (CDU), Harry Deutsch (AfD), Michael Sauer (Einzelbewerber)
Mechernich: Michael Fingel (CDU), Dr. Peter Schweikert-Wehner (SPD), Oliver Totter (FDP)
Nettersheim: Norbert Crump (CDU), Sebastian Schubert (UNA)
Schleiden: Ingo Pfennings (CDU)
Weilerswist: Dino Steuer (CDU), Peter Schlösser (SPD), Myriam Kemp (GRÜNE), Hans Peter Nußbaum (FDP), Simon Cord Sascha Müller (AfD)
Zülpich: Ulf Hürtgen (CDU), Isabella Meurer (SPD)
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Andernfalls findet am 28. September 2025 eine Stichwahl der beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, ist der Bewerbende gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wählenden für ihn/sie entschieden hat.
Wahl der Vertretung des Kreises und der Vertretungen der Städte und Gemeinden:
Zusätzlich werden die jeweiligen Vertretungen (Kreistag, Stadt-/Gemeinderat) gewählt. Dazu ist das jeweilige Wahlgebiet in Wahlbezirke eingeteilt, wobei der/die Kandidat:in mit den meisten Stimmen direkt gewählt ist.
Kreiswahlbezirke: 23
Zu vergebene Sitze im Kreistag: 46
Kandidatinnen und Kandidaten insgesamt: 259
davon männlich: 191
davon weiblich: 68
Ältester Kandidat: 84 Jahre – Hans-Herbert Born (UWV)
Jüngste Kandidatin:18 Jahre – Julie Marie Müller (Die Linke)
Parteien:
Partei | Kandidaten in Kreiswahlbezirken | Kandidaten Reservelisten | Alle Kreiswahlbezirke besetzt? |
CDU | 23 | 46 | Ja |
SPD | 23 | 38 | Ja |
GRÜNE | 23 | 14 | Ja |
FDP | 23 | 28 | Ja |
AfD | 23 | 17 | Ja |
UWV | 23 | 18 | Ja |
DIE LINKE | 23 | 10 | Ja |
BSW | 15 | 8 | Nein |
FREIE WÄHLER | 7 | 6 | Nein |
1. Briefwahl
Briefwahlunterlagen können bei den zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltungen spätestens bis zu folgenden Zeitpunkten angefordert werden:
grundsätzlich bis Freitag, 12.09.2025, 15.00 Uhr
einer wahlberechtigten Person, die glaubhaft versichert, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie ihn verloren hat, kann bis Samstag,13.09.2025, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
in bestimmten Ausnahmefällen, insbesondere wenn bei plötzlicher (nachgewiesener) Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, bis Sonntag, 14.09.2025, 15.00 Uhr.
Die angeforderten und von den Wahlämtern ausgehändigten Briefwahlunterlagen für die Kreiswahlen sind vom Wählenden zurückzusenden. Die Versendung durch die Deutsche Post AG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist kostenfrei.
Da die letzte Zustellung der Post vor der Wahl am Freitag, 12.09.2025 bei den Städten und Gemeinden eingeht, müssen Wahlbriefe spätestens am Donnerstag, 11.09.2025 zur Post gegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Wahlbriefe direkt bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen abzugeben.
WICHTIG: Berücksichtigt werden nur Wahlbriefe, die bei der zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung am Wahlsonntag (14.09.2025) bis spätestens 16.00 Uhr eingegangen sind.
2. Besonderheit Nachwahl
In der Stadt Bad Münstereifel findet durch den Tod einer Wahlbewerberin eine Nachwahl im städtischen Wahlbezirk 13 (Mutscheid / Esch) am 14.09.2025 statt.
In der Gemeinde Hellenthal findet durch den Tod eines Wahlbewerbers eine Nachwahl im gemeindlichen Wahlbezirk 10 (Rescheid) am 14.09.2025 statt.
Eine Nachwahl findet nach § 21 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW statt, wenn ein im Wahlbezirk vorgeschlagener Bewerbender nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber noch vor dem Wahltag stirbt und ein Ersatzbewerbender auf der Reserveliste nicht vorhanden ist.
3. Internet
Informationen sind auch im Internetangebot des Kreises Euskirchen abrufbar unter https://www.kreis-euskirchen.de/themen/politik-verwaltung/wahlen/.
Am Wahlabend können dort die Ergebnisse zur Kommunalwahl 2025 im Kreis Euskirchen verfolgt werden.
4. Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen
Blinde und sehbehinderte Menschen erhalten ihr Wahlhilfepaket mit einer Schablone und einer CD mit Informationen beim Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein unter der Telefonnummer: 02159 / 9655-0 oder per E-Mail an info@bsv-nordrhein.de.
Bei Anruf der Telefonnummer 0800 000 9671 können blinde und sehbehinderte Menschen nach Eingabe der Postleitzahl ihres Wohnortes und der Stimmbezirksnummer, welche auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, die Inhalte der Stimmzettel für die jeweiligen Wahlen anhören.
Die Stimmbezirksnummer kann ebenfalls beim Wahlamt der zuständigen Stadt / Gemeinde erfragt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html
5. Informationsveranstaltung im Kreishaus
Am Wahlabend findet ab 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Kreishauses Euskirchen eine öffentliche Informationsveranstaltung zu den Kommunalwahlen im Kreis Euskirchen statt. Präsentiert werden die neuesten Teilergebnisse und jeweils das vorläufige amtliche Endergebnis für den Kreis Euskirchen sowie Ergebnisse der Wahlen zum Bürgermeister / zur Bürgermeisterin.
