Vogelgrippe: Bisher noch keine Fälle im Kreis Euskirchen

Pressemitteilungen

27.10.2025

Vogelgrippe: Bisher noch keine Fälle im Kreis Euskirchen

Mehrere Bundesländer melden seit einigen Tagen Nachweise von aviären Influenzavirusinfektion („Vogelgrippe“ oder „Geflügelpest“) bei Wildvögeln (insbesondere Kraniche). Im Kreis Euskirchen ist bislang kein Fall von Geflügelpest nachgewiesen worden.

Das Kreis-Veterinäramt beobachtet die Lage und passt die Präventionsmaßnahmen laufend an die aktuelle Seuchenlage an. Um einen eventuellen Eintrag der Geflügelpest möglichst frühzeitig zu erkennen, wird die Bevölkerung gebeten, verendet aufgefundene Zug- und/oder Wasservögel dem Veterinäramt unter Tel. 02251-15-250 oder via E-Mail veterinaeramt@kreis-euskirchen.de  zu melden. Bitte genauen Fundort (z. B. GPS-Daten) und die Art des Vogels angeben. Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden!

Die Geflügelpest ist eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln, unter der besonders Hühner und Puten leiden. Ausgelöst wird die Erkrankung durch hochpathogene (stark krankmachende) aviäre Influenzaviren (AIV) der Subtypen H5 und H7. Weitere Informationen finden sich unter www.fli.de

Aufgrund der intensiven Zugaktivität von Kranichen und anderen Wildvögeln ist derzeit mit einer weiteren Ausbreitung der Infektion in der Wildvogelpopulation zu rechnen. Deshalb stuft das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Risiko für Ausbrüche der Geflügelpest in Geflügelhaltungen derzeit als hoch ein. Tauben und Singvögel sind kaum empfänglich für die Geflügelpest und spielen bei der Verbreitung des Virus nur eine untergeordnete Rolle.

Oberste Priorität hat der Schutz gehaltener Vögel durch die Vermeidung einer Einschleppung der Geflügelpest in private und gewerbliche Geflügelhaltungen. Besonders gefährdet sind Haltungen mit Zugang zu offenen Gewässern oder Auslauf ins Freie. 
Hierzu weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Euskirchen auf die Bedeutung der konsequenten Einhaltung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen hin.

Geflügelhaltern werden dringend folgende Schutzmaßnahmen empfohlen:
•    Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
•    Futter, Einstreu und Geräte wildvogelsicher lagern.
•    Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser – kein Oberflächenwasser verwenden.
•    Keine Speisereste, Eierschalen oder Grünfutter von Wiesen und Äckern verfüttern.
•    Verwendung von stalleigener Kleidung und Schuhwerk, Trennung von Stall- und Straßenkleidung.
•    Regelmäßige Reinigung und Desinfektion aller Gerätschaften.
•    Schadnagerbekämpfung konsequent durchführen.
•    Quarantäne für neu zugekaufte Tiere einhalten.
•    Zugänge zur Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten sichern.
•    Einrichtung von Desinfektionsmöglichkeiten an Stalleingängen.

Alle Geflügelhalter – unabhängig von der Tierzahl und der Art der Haltung – sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse NRW (Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen) anzumelden.